Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede auch in Bezug auf sekundäre Arbeitsbedingungen innerhalb der EU aufgedeckt

Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede beschränken sich nicht nur auf die Löhne selbst. Das geht aus einer aktuellen bahnbrechenden Untersuchung in 27 EU-Mitgliedstaaten hervor. Auch in Bezug auf die Erstattung arbeitsbezogener Aufwendungen, jährliche Zulagen, Boni, Versicherungsleistungen und Altersvorsorge zeigen sich innerhalb der EU geschlechtsspezifische Unterschiede, meist zugunsten der Männer. Und das, obwohl in allen Ländern berufstätige Frauen derartige Angebote auch nutzen, in rund einem Drittel der Länder sogar häufiger als Männer. Bei Gehaltsverhandlungen sollten Arbeitnehmerinnen deshalb umso mehr auf diese Punkte achten und selbstbewusst auftreten, um derartige geschlechtsspezifische Lohnunterschiede zu reduzieren.

In 24 der 27 Länder konnten im Rahmen der WageIndicator-Umfragen zum Lohnspiegel ausreichend Informationen gesammelt werden: über eine halbe Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben zwischen Januar 2014 und Juli 2016 teilgenommen. Es handelt sich dabei um die erste Untersuchung bei der geschlechtsspezifische Unterschiede auch im Bereich der sekundären Arbeitsbedingungen untersucht wurden.

Erstattung arbeitsbezogener Aufwendungen

Die Erstattung arbeitsbezogener Aufwendungen ist eine relativ weit verbreitete Leistung. Nur in 6 Ländern liegt der Anteil der Arbeitnehmer, die arbeitsbezogene Aufwendungen erstattet bekommen, unter 10 %. In 12 Ländern liegt der Prozentsatz zwischen 10 und 20 %. In weiteren 3 Ländern beläuft sich das Ergebnis auf 20 bis 30 % und in 2 Ländern liegt es zwischen 30 und 40 %. In Belgien liegt der Anteil bei über 40 %. Und dennoch sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede groß. In 19 Ländern werden die arbeitsbezogenen Aufwendungen von Männern häufiger rückerstattet als jene von Frauen, in den anderen 5 Ländern ist das Gegenteil der Fall. Der geschlechtsspezifische Lohnunterschied in Ländern, in denen Männer häufiger eine Erstattung ihrer arbeitsbezogenen Ausgaben erhalten, liegt der Prozentsatz zwischen 1 % und 8 %. Der geschlechtsspezifische Lohnunterschied in Ländern, in denen Frauen häufiger arbeitsbezogene Kosten erstattet bekommen, liegt zwischen fast 0 und 4 %.

Jährliche Zuwendungen

Von 24 der 27 Länder lagen ausreichend Informationen vor, um entschiedene geschlechtsspezifische Lohnunterschiede in Bezug auf Boni aufdecken zu können. In 18 Ländern haben Männer eindeutig einen Vorteil: Die geschlechtsspezifischen Unterschiede liegen zwischen fast 0 bis 6 Prozentpunkten. In den 6 Ländern, in denen Frauen eine bevorzugte Behandlung genießen, liegt der Unterschied zwischen 1 bis 7 Prozentpunkten, mit Ausnahme von Estland, wo 30 % der Frauen gegenüber nur 7 % der Männer angeben, dass sie einen Jahresbonus erhalten.

Im Bereich Gewinnbeteiligung ist die geschlechtsspezifische Sachlage in den 22 Ländern, für die ausreichend Daten gesammelt werden konnten, sehr unterschiedlich. Der geringste geschlechtsspezifische Unterschied (knapp 1 %) besteht in Dänemark, Ungarn, Irland, Italien und Schweden. In Belgien (11 %) und dem Vereinigten Königreich (12 %) ist der Unterschied am größten. Bei den geschlechtsspezifischen Unterschieden in Bezug auf eine Gewinnbeteiligung werden in allen Ländern Männer bevorteilt, mit Ausnahme von Polen, wo Frauen hinsichtlich von Gewinnbeteiligungen leicht besser dastehen.

In dieses Bild passt auch der geschlechtsspezifische Unterschied im Bereich von Leistungen wie Gutscheinen, Rabatten oder Zahlungen in Form von Sachleistungen, wo meist Männer bevorteilt werden, genauer gesagt in 17 der 22 Länder für die ausreichend Daten vorlagen. Hier ist der geschlechtsspezifische Unterschied mit 10 Prozentpunkten im Vereinigten Königreich am größten. In nur 5 Ländern erhalten Frauen häufiger als Männer Gutscheine, Rabatte und Zahlungen in Form von Sachleistungen: zwischen fast 0 Prozentpunkten in Österreich und 8 Prozentpunkten in Finnland.

Altersvorsorge und Versicherungen

Auch im Bereich der Arbeitgeberleistungen für Altersvorsorge und Versicherungen zeigt die Analyse entschiedene geschlechtsspezifische Lohn Unterschiede, meist zugunsten von Männern. Dies ist der Fall in 15 der 24 Länder für die ausreichend Daten vorliegen. In dieser Gruppe reichen die Unterschiede von 1 Prozentpunkt in Finnland bis hin zu 20 Prozentpunkten in Malta. In 9 Ländern werden Frauen bevorzugt behandelt, wobei die Unterschiede von nahe 0 Prozent in Griechenland bis hin zu 27 Prozentpunkten in Estland reichen. In 16 der 24 Länder werden im Bereich der Versicherungsleistungen Männer bevorteilt, wobei die geschlechtsspezifischen Unterschiede von fast 0 in Griechenland bis 16 Prozentpunkte in Malta reichen. In 8 Ländern werden Frauen bevorteilt, wobei die Unterschiede von fast 0 in Rumänien bis zu 24 Prozentpunkten in Estland reichen.

Bericht: Die Analyse der geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede in Bezug auf monetäre und nicht-monetäre Zuwendungen und Boni wurde von der Universität Amsterdam/AIAS durchgeführt. Der Bericht ist Teil des WITA-Projekts.

Worum handelt es sich beim WITA-Gender-Pay-Gap-Projekt?

WITA GPG ("With Innovative Tools Against Gender Pay Gap" – mit innovativen Mitteln gegen den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied, Januar 2015 - Dezember 2016) möchte wirkungsvoll dazu beitragen, den großen und andauernden Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern zu schließen. Dies wird durch EU-Mittel in Form eines so genannten PROGRESS-Programms mit der Bezeichnung Action Grant Nr. 4000004929 ermöglicht. Eine der Aktivitäten ist der Vergleich zwischen den Löhnen und Gehältern von Männern und Frauen auf der Ebene der Berufsgruppen und die Veröffentlichung der Ergebnisse auf den nationalen WageIndicator-Webseiten aller 28 EU-Mitgliedsstaaten und der Türkei, sowie die Verbreitung durch Pressemitteilungen.

Weitere Informationen zum WITA-Projekt finden Sie unter

Weitere Informationen zu geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden in Luxemburg finden Sie unter WageIndicator.lu

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